So melden Sie Cyberkriminalität in Deutschland (und erhalten Ihr Geld zurück)

Wählen Sie die 110, erstatten Sie Anzeige über die Onlinewache Ihres Bundeslandes und rufen Sie sofort Ihre Bank an. Wenn die Zahlung nicht autorisiert war, ist die Bank nach deutschem Recht (§ 675u BGB) verpflichtet, Ihnen den Betrag bis zum Ende des nächsten Geschäftstages zu erstatten.
Kurzantwort: Wählen Sie die 110, erstatten Sie online Strafanzeige über die Onlinewache Ihres Bundeslandes (portal.onlinewache.polizei.de) und rufen Sie sofort Ihre Bank an. Wenn die Zahlung nicht autorisiert war, verpflichtet das deutsche Gesetz (Paragraf 675u BGB) die Bank dazu, Ihnen das Geld bis zum Ende des nächsten Geschäftstages zu erstatten.
Was zu tun ist: 3 Schritte
- Rufen Sie Ihre Bank an. Sperren Sie die Karte (die zentrale Sperr-Hotline ist 116 116) und beantragen Sie einen Rückruf der Überweisung, bevor das Geld abgebucht wird.
- Erstatten Sie Strafanzeige. Kostenlos, online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder persönlich bei jeder Polizeidienststelle – die Zuständigkeit spielt für die Anzeigenerstattung keine Rolle.
- Gehen Sie bei verweigerter Rückerstattung weiter. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank oder an die BaFin unter 0800 2 100 500.
Wie die Rückgewinnung tatsächlich funktioniert
In Deutschland gibt es eine klare Trennung: Nicht autorisierte Zahlungen unterliegen einem starken gesetzlichen Erstattungsanspruch (Ihre Haftung ist auf 50 € begrenzt und entfällt vollständig, wenn die Bank keine starke Kundenauthentifizierung angewendet hat) – es sei denn, die Bank weist Ihnen grobe Fahrlässigkeit nach, was der übliche Streitpunkt ist. Bei autorisierten Betrugsüberweisungen gibt es derzeit keine pauschale Erstattung. Eine neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie wird Erstattungen bei Bank-Impersonation und IBAN-Namensabgleiche einführen, diese ist jedoch noch nicht in Kraft, verlassen Sie sich also nicht darauf.
Was Sie bereithalten sollten
- Ihre Daten sowie die IBAN und den Namen des Empfängers
- Transaktionsbeträge, Daten, Uhrzeiten und Referenz-IDs
- Screenshots und E-Mail-/PDF-Exporte der Betrugsnachrichten und etwaiger gefälschter Webseiten
- Einen Nachweis darüber, wann und wie Sie Ihre Bank benachrichtigt haben
Häufig gestellte Fragen
Wo melde ich Cyberkriminalität in Deutschland? Notruf 110 oder die Onlinewache Ihres Bundeslandes unter portal.onlinewache.polizei.de – eine Strafanzeige ist kostenlos.
Wird die Bank mir das Geld erstatten? Ja bei nicht autorisierten Zahlungen (nächster Geschäftstag, Paragraf 675u BGB), sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird; bei Betrug, den Sie selbst autorisiert haben, nur selten.
Wer hilft, wenn die Bank ablehnt? Die Schlichtungsstelle der Banken oder die BaFin (0800 2 100 500).